Hilfe & Informationen

Hier finden Sie Wissenswertes und Hilfestellungen.

 

So klappt es einfach und schnell

Bessere Qualität, günstigere Preise oder einfach ein neuer Wohnort - es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters sprechen. Das geht einfach, wenn Sie einige Schritte und Hinweise beachten.

Kündigungsfrist prüfen
✔ Prüfen Sie die Laufzeit und die Kündigungsfrist für Ihren Festnetz-Vertrag. Die Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer Rechnung und in Ihren Vertragsunterlagen.

Rechtzeitig wechseln
✔ Leiten Sie den Wechsel Ihres Festnetz-Anschlusses möglichst frühzeitig ein, idealerweise drei Monate vor Vertragsende.
✔ Vergleichen Sie die Tarife und Angebote für Ihre Adresse. Nicht jeder Dienst ist überall verfügbar.
✔ Beauftragen Sie möglichst Ihren neuen Anbieter damit, Ihren bisherigen Vertrag zu kündigen. So können sich die beiden Anbieter zur Umschaltung des Anschlusses und zur einer möglichen Rufnummernmitnahme frühestmöglich abstimmen.

Rufnummer behalten
✔Wenn Sie Ihre bisherige Rufnummer behalten möchten, beauftragen Sie den neuen Anbieter auch mit der Mitnahme der Rufnummer (Portierungsauftrag).
✔Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Daten korrekt angeben
✔Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass Ihre Daten im neuen Antrag mit den Daten bei Ihrem bisherigen Anbieter übereinstimmen.

Rufnummernmitnahme

Die Mitnahme der Rufnummer ist nur möglich, wenn Ihre Daten beim bisherigen Anbieter und beim neuen Anbieter übereinstimmen. Gleichen Sie deswegen diese Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, zu portierende Rufnummer) miteinander ab.

Seit dem 1. Dezember 2021 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, die Rufnummernmitnahme auch noch bis einen Monat nach Vertragsende zu beantragen. In den Vertragsbedingungen Ihres Anbieters kann eine längere Frist vereinbart sein (häufig 90 Tage). Die technische Aktivierung einer Rufnummer muss an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag erfolgen, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages.

Die Rufnummer muss immer einem Vertrag zugeordnet werden. Es kann sich sowohl um einen Vertrag bei dem bisherigen Anbieter (Vertragsänderung/Tarifwechsel) als auch um einen Vertrag bei einem neuen Anbieter handeln.

Die Mitnahme von Rufnummern ist kostenfrei.

Weiterversorgung

Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen - auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung kurzzeitig unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt.

Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist.

Diese Regelungen gelten nur, wenn sich der Ort Ihres Anschlusses nicht ändert. Wechseln Sie den Anschlussort, handelt es sich um einen Umzug, für den die Regelungen zur Weiterversorgung nicht gelten. Bei einem Umzug kann es daher zu einer längeren Versorgungsunterbrechung kommen.