Ganz gleich ob auf dem Weg zur Arbeit, nach Feierabend in der Bar oder am Wochenende: Ein Leben ohne Smartphone ist für viele nicht mehr vorstellbar.
„Always on“ lautet die Devise. Da verwundert es auch nicht, dass mehr als jeder Dritte nach dem Aufwachen als erstes einen Blick auf das Handydisplay wirft – abends vor
dem Schlafengehen bietet sich ein ganz ähnliches Bild,
wie verschiedene Studien, so beispielsweise die Postbank Jugend-Digitalstudie 2019, für die 1.004 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren befragt wurden, herausgefunden haben.
Dass einige Smartphone-Nutzer nicht viel Rücksicht auf ihre Umwelt nehmen, ist ärgerlich.
Dabei wäre das Zusammenleben so viel einfacher, wenn sich alle an einige wenige Regeln hielten – sowohl im privaten, als auch im beruflichen Umfeld.
Bei letzterem kommen noch rechtliche Aspekte hinzu, die beachtet werden sollten.
So verbieten viele Unternehmen die private Handynutzung während der Arbeitszeit.
Sollte es aber kein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz geben,
so gilt es einige grundlegende Benimmregeln zum Umgang mit dem Handy im Büro zu beachten.
Nutzung von Firmenhandys am Arbeitsplatz
Neben dem eigenen Smartphone verfügen manche Angestellte über ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Geschäftshandy.
Hier können individuelle Absprachen zur Nutzung getroffen werden,
so erlauben manche Unternehmen diesen Mitarbeitern auch die private Nutzung des Geschäftshandys – nur eben nicht während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Wer viel mit Geschäftspartnern, Kollegen oder Kunden telefoniert, sollte darauf achten, Kollegen,
Mitarbeiter und Vorgesetzte nicht unnötig zu stören und sich den Handyknigge fürs Büro zu Herzen nehmen.
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Business-Knigge für das Smartphone im Büro – Acht einfache Regeln