Handyvertrag für Schüler unter 18: Geht das überhaupt?

Handyvertrag für Schüler unter 18? Diese Möglichkeiten gibt es

Ein eigenes Smartphone zu besitzen, am liebsten natürlich ein angesagtes Top-Modell wie das Samsung Galaxy S21 Ultra 5G oder das iPhone 13 Pro ist der Traum vieler Jugendlicher. Doch ist es möglich, bereits mit 17 Jahren selbstständig einen Handyvertrag abzuschließen? Wir stellen die aktuelle Rechtslage in Deutschland dar und klären Sie über die Vorgehensweise bei Mobilfunk-Vertragsabschlüssen auf.

Handyverträge für Schüler unter 18 – spezielle Tarife und Angebote für junge Leute

Dass die neuesten Smartphones natürlich gerade auch junge Leute begeistern ist ein offenes Geheimnis. Nicht zuletzt deshalb bieten manche Mobilfunkanbieter spezielle Tarife für ältere Schüler bzw. Studenten und Jugendliche an, welche speziell auf die Nutzung der jungen Zielgruppe abgestimmt ist. Außerdem bieten manche Pakete aus Handy und Tarif auch Vorteile für Teenager. Die speziellen Zielgruppen Angebote können jedoch nur bis zu einem bestimmten Alter abgeschlossen werden. Hier gibt es unterschiedliche Varianten, je nach Mobilfunk-Anbieter. Ob Schüler, Student oder Auszubildender – eine Leitlinie neben dem Alter lautet: Solange sich der Nutzer in der Ausbildung befindet, kann er einen speziellen Handytarif beziehen. Das maximale Alter liegt allerdings bei 27 Jahren.

Doch wenn Jugendliche eigenmächtig und ohne das Wissen ihrer Erziehungsberechtigten einen Handyvertrag unterschrieben haben, ist die Überraschung bei den Eltern spätestens dann meist riesengroß, wenn die monatliche Rechnung ins Haus flattert. Daher gilt es nicht nur zu klären, was Eltern tun können, wenn ihre minderjährigen Kinder einen Handyvertrag unterschrieben haben. Auch stellt sich die Frage, ab welchem Alter Schüler und Jugendliche in Deutschland Handytarife abschließen können und ob Verträge mit Minderjährigen überhaupt rechtlich bindend sind.

Handyverträge für Schüler unter 18 - spezielle Tarife und Angebote für junge Leute

Handyvertrag abschließen von Jugendlichen – das sagt die Rechtslage

Die Rechtslage zu Vertragsabschlüssen bei Minderjährigen ist in Deutschland klar geregelt. Erst volljährige Personen, also Jugendliche im Alter von mindestens 18 Jahren, gelten in Deutschland als voll geschäftsfähig und können dementsprechend Verträge selbstständig abschließen – mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten versteht sich! Dies gilt also nicht nur für einen Handyvertrag mit oder ohne Smartphone sondern auch für einen Mietvertrag oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio.

Willigen die Eltern ein, darf auch eine minderjährige Person einen Handytarif mit Vertrag abschließen. Dem Handytarif-Anbieter ist dann allerdings freigestellt, ob er diesen trotz Erlaubnis der Eltern akzeptiert, denn rein rechtlich gelten Kinder und Jugendliche nicht als voll geschäftsfähig. Einige Handyanbieter bestehen daher für den Handyvertrag für Jugendliche als Vertragspartner auf ein Elternteil.

Handyvertrag abschließen von Jugendlichen – das sagt die Rechtslage

Handyvertrag unter 18 – haften Eltern tatsächlich für ihre Kinder?

Ist ein Vertrag erst einmal unterzeichnet, gibt es so gut wie kein Entkommen mehr, denn Verträge – gleich welcher Art – sind grundsätzlich einzuhalten, auch wenn diese zum eigenen Nachteil ausfallen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist man davor geschützt, weshalb es sich lohnt bei jedem Vertragsabschluss das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen.

In Deutschland kennt die Rechtsprechung drei verschiedene Begriffe, die den Vertragsabschluss kennzeichnen: geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig und unbeschränkt geschäftsfähig. Demnach ist ein Vertragsabschluss nur mit unbeschränkt Geschäftsfähigen (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) oder aber im Falle von Minderjährigen mit einem Elternteil als Vertragspartner, rechtsgültig.

Kinder bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres gelten in Deutschland gemäß §104 BGB als geschäftsunfähig und können keine rechtswirksamen Verträge abschließen. Beschränkt geschäftsfähig sind alle Kinder und Schüler ab Vollendung ihres 7. Lebensjahres. Das heißt, dass sie dann auch rechtswirksame Verträge mit der Erlaubnis ihrer gesetzlichen Vertreter gemäß §106 BGB abschließen können.

Einem Vertragsabschluss mit Minderjährigen sind in Deutschland also ganz klare Grenzen gesetzt, was zum einen sie selbst, aber auch ihre Eltern und die Mobilfunkanbieter schützt.

Handyvertrag unter 18 – haften Eltern tatsächlich für ihre Kinder?

Der Taschengeld-Paragraph

Ein Sonderfall im deutschen Vertragsrecht ist der sogenannte „Taschengeld-Paragraph“ §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt nämlich, dass auch Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren, die ohne die schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern ja eigentlich beschränkt geschäftsfähig sind, selbstständig rechtswirksame Verträge abschließen können, wenn der im Vertrag vereinbarte Preis in vollem Umfang mit dem eigenen Taschengeld beglichen werden kann.

Dass hiermit sämtliche Abonnements mit monatlicher Bezahlung, wie der Fitnessstudiobeitrag oder eine Ratenzahlung ausgeschlossen sind, ist klar. Diese Art von Verträgen kann also auch trotz des Sonderfall-Paragraphen nicht von Minderjährigen abgeschlossen werden.

Der Taschengeld-Paragraph

Handytarif mit oder ohne Handy unter 18 – darauf gilt es besonders zu achten

Handytarif mit oder ohne Handy unter 18 – darauf gilt es besonders zu achten

Die meisten Jugendlichen unter 18 besitzen heutzutage ein eigenes Smartphone oder Handy, da das Leben mehr und mehr digital abläuft. Wie bereits erwähnt, können Handytarife für Jugendliche und Schüler nur mit der Erlaubnis der Eltern genutzt werden, da die Volljährigkeit in Deutschland das Hauptkriterium und die Voraussetzung für einen Handyvertragsabschluss sind. Warum das so ist? Diese Regelung schützt vor allem die Minderjährigen selbst, die meist kein geregeltes monatliches Einkommen haben und daher den Vertragsverpflichtungen nicht ohne die Hilfe der Eltern nachkommen könnten.

Bevor man sich gemeinsam mit den Eltern für einen bestimmten Handyvertrag mit oder ohne Smartphone entscheidet, sollte man die folgenden Punkte bedenken:

  • Ist ein Prepaid-Tarif eine mögliche Alternative für Handyverträge für Kinder und Jugendliche mit fester Vertragslaufzeit. Bei Prepaid-Tarifen wird zudem effektiv nur das abgerechnet, was tatsächlich verbraucht wurde.
  • Einige Anbieter offerieren Handyverträge für Kinder und Jugendliche – Familientarife – zu günstigen Konditionen – recherchieren von Angeboten lohnt sich!
  • Handyverträge für junge Leute sollten in erster Linie günstig und das Leistungspaket überschaubar sein. Die Frage „Wie viel Internet-Datenvolumen brauche ich“ sollte man sich vorab auf jeden Fall stellen.
  • Den Handyvertrag nur abschließen, wenn der Minderjährige verantwortungsbewusst ist und sich mit den Funktionen eines Smartphones auskennt.
Alternative für Handyverträge für Kinder und Jugendliche

Neben Prepaid-Tarifen gibt es das Vertragsmodell von Flatrates. Auch diese Form der Handyverträge sollte man in den Überlegungen mit einfließen lassen. Der Vertrag kann Flats für verschiedene Leistungen enthalten: Telefonieren, SMS oder Surfen im mobilen Internet. Letztgenannter Punkt ist in der Regel an ein monatliches Datenvolumen geknüpft. Je nach Nutzerverhalten hat man hier die Wahl zwischen relativ wenig mit ca. 1 GB pro Monat bis zu 10 GB und mehr Internet-Datenvolumen.

Hat der Jugendliche dann das 18. Lebensjahr erreicht, kann er einen neuen Handyvertrag auf eigenen Namen abschließen und die Rufnummer ganz einfach mitnehmen. Es kann aber einfach auch ein Vertragsinhaber-Wechsel unkompliziert durchgeführt werden, von einem Elternteil auf den dann volljährigen Sprössling.

Telefonie-Tarife
Telefonie-Tarife
Allnet Flat Tarife
Allnet Flat Tarife
Datentarife
Datentarife

Handyvertrag unter 18 – Ein Vergleich von Angeboten und Datentarifen lohnt sich

Bevor ein Handyvertrag unterschrieben wird, empfiehlt sich ein Vergleich der Anbieter; der Mobilfunkmarkt bietet eine Fülle an Angeboten. Besonders geeignet sind Tarife mit einem sogenannten „Kosten-Airbag“ für Kinder und Jugendliche, da bei diesen Tarifen nur eine bestimmte Summe pro Monat für Telefonie, SMS und mobiles Internet ausgegeben werden kann. Mehrkosten sind dementsprechend nahezu ausgeschlossen.

Bei der Vertragsentscheidung ist der Preis des Handytarifs ein wichtiges Argument. Dabei sollte aber auch auf den detaillierten Leistungsumfang geachtet werden, da es auch vermeintliche Tarif-Schnäppchen gibt, die sich später als überteuert herausstellen. Daher sollte das komplette Vertragspaket bei der Entscheidungsfindung miteinbezogen werden.

Folgende Punkte vor dem Abschluss eines Handyvertrages gilt es zu beachten:

  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Gute Netzabdeckung
  • Transparente Tarif-Strukturen
  • Kurze Vertragslaufzeiten (z.B. monatlich) für Flexibilität
  • Kostensicherheit und umfangreiche Inklusivleistungen
Folgende Punkte vor dem Abschluss eines Handyvertrages gilt es zu beachten:

Handy-Tarife mit Flatrates im Angebot

Mit einer Handy-Flatrate können Eltern ihre minderjährigen Kinder jederzeit erreichen und umgekehrt – auch im Ernstfall. Mehr noch als mit den eigenen Eltern zu telefonieren, lieben es Jugendliche im Internet zu surfen, weshalb sie mit einer Flatrate mit einem festen mobilen Datenpaket sehr gut ausgestattet sind. Ist das Internet-Datenvolumen erschöpft, dann fallen auch keine weiteren Kosten an. Anders ist das bei einem Prepaid-Tarif, da das Kind hier im Notfall ohne Guthaben nicht mehr telefonieren kann.

Prepaid: Günstige Tarife für Teenager und Kinder

Ein Prepaid-Tarif für Kinder und jüngere Jugendliche macht auf jeden Fall Sinn, da sich so Einfluss auf die Nutzung des Kinderhandys nehmen lässt. Ist beispielsweise das Guthaben für die mobile Internetnutzung verbraucht, wird dieses durch die Eltern erst wieder neu geladen, wenn sie es wünschen. Einem unverhältnismäßig intensiven mobilen Internetkonsum kann so gut Einhalt geboten werden. Die telefonische Erreichbarkeit muss dadurch nicht betroffen sein.

Handy-Tarife mit Flatrates im Angebot

Handyvertrag unter 18 – was unternimmt man gegen unerwartet hohe Kosten?

Der Leistungsumfang von Handyverträgen und die damit einhergehenden Kosten sind in der Regel klar formuliert. Kosten-Airbags und das EU-Roaming sorgen beispielsweise dafür, dass mögliche Kostenfallen ausgeschlossen sind; dennoch können sie vorkommen. Daher empfehlen wir allen Eltern, ihre Kinder darüber aufzuklären. Denn gut informierte Kinder und Jugendliche treffen ebenso wie Erwachsene die besseren Entscheidungen.

Handyvertrag unter 18 – was unternimmt man gegen unerwartet hohe Kosten?

Fazit zum Handyvertrag für Schüler unter 18

Ein Handyvertrag kann von Minderjährigen nicht selbstständig rechtswirksam abgeschlossen werden. Besteht der Wunsch nach einem eigenen Handy mit oder ohne Vertrag, sollte eine gemeinsame Entscheidung von Eltern und Jugendlichem zum besten Vertragsmodell getroffen werden.

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Fazit zum Handyvertrag für Schüler unter 18