Bei der Bereitstellung Ihres Internetanschlusses gibt es verschiedene Verantwortlichkeiten, die von verschiedenen Parteien übernommen werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, wer für welchen Teil zuständig ist.
Grundversorgung
Wenn das Grundstück noch nicht mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden ist, beispielsweise bei einem Neubau, liegt es in der Verantwortung des Hauseigentümers, eine Teilnehmeranschlussleitung zu verlegen und einen Hausanschluss einzurichten. Für diese grundlegende Versorgung kann der Hauseigentümer die Bauherrenberatung der Deutschen Telekom online https://www.telekom.de/hilfe/bauherren oder telefonisch beauftragen. Telefonisch ist die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03 (montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 16:00 Uhr) zu erreichen.
Innenverkabelung
Die Innenverkabelung (Endleitung), also die Verbindung vom Hausanschluss zu den entsprechenden Anschlussdosen in Ihren Räumen, muss von einem Elektriker installiert werden, wofür der Hauseigentümer zuständig ist. Auch für die Reparatur defekter Anschlussdosen ist der Hauseigentümer zuständig.
Internetanschluss
Sobald die grundlegende Versorgung und die Innenverkabelung abgeschlossen sind, können Sie Ihren Internetanschluss bestellen. In der Regel ist für die Aktivierung des Anschlusses ein Technikerbesuch erforderlich. Der Techniker benötigt Zugang zum Hausanschluss und zur Anschlussdose. Wir prüfen, ob ein Techniker vor Ort erforderlich ist, und bei Bedarf organisieren wir einen Techniker für den DSL-Anschluss.