Wenn Sie eine Rufnummer bei einem anderen Anbieter haben, dann können Sie die Rufnummer zu uns mitbringen. Sie können zwischen Rufnummer zum Vertragsende mitbringen und Rufnummer vorzeitig mitbringen wählen.
Rufnummer zum Vertragsende mitbringen
Ihre Rufnummer bei einem anderen Anbieter können Sie zum Ende des Vertragsverhältnisses mit dem anderen Anbieter zu uns mitbringen. Voraussetzung ist, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses beim anderen Anbieter eingegangen und eine Freigabe zum Mitbringen der Rufnummer durch den anderen Anbieter erfolgt ist. Für das Mitbringen einer Rufnummer darf das Datum vom Vertragsende nicht mehr als 120 Tage in der Zukunft liegen. Ist das Vertragsverhältnis beim anderen Anbieter bereits beendet, ist das Mitbringen der Rufnummer noch maximal 85 Tage nach dem Vertragsende möglich.
Rufnummer vorzeitig mitbringen
Ihre Rufnummer bei einem anderen Anbieter können Sie vor dem Ende des Vertragsverhältnisses mit dem anderen Anbieter zu uns mitbringen. Voraussetzung ist eine Freigabe zum vorzeitigen Mitbringen der Rufnummer durch Ihren bisherigen Anbieter. Kontaktieren Sie hierfür den anderen Anbieter vor der Beauftragung. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird die Rufnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt übertragen. Ihr bisheriger Vertrag bei Ihrem Anbieter läuft mit einer anderen Rufnummer weiter.